Ich besitze ein Haus BJ. 1968 und möchte die intakte Fassade teilweise bis unter die Fensterbänke im ersten Stock isolieren. Höher komme ich mit meinem Gerüst nicht. Ist das erlaubt, oder muss ich ganz hoch isolieren?
Das ist erlaubt. Denn die Dämmpflicht des GEG, die bei der Fassadendämmung in der Regel einzuhaltende U-Werte vorgibt, betrifft nur die veränderten Bauteile bzw. Bereiche. Sinnvoll wäre es allerdings, die gesamte Fassade zu dämmen, um den Wärmeschutz zu steigern, Wärmebrücken zu vermeiden und Heizkosten zu sparen.
Wir empfehlen, die Maßnahme mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser prüft den geplanten Aufbau und gibt Tipps zur Ausführung.
Denken Sie auch daran, dass der Staat eine Förderung für die Fassadendämmung (auch bei Eigenleistung) vergibt. Erhältlich sind unter anderem Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen müssen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.
Ich möchte mich für die kompetente Beantwortung meiner Frage im Forum bedanken.