Wir haben in 2 Räumen, die nicht unterkellert sind, neue Heizungsleitungen und Fußbodendämmung verlegen lassen. Das Ganze läuft im Rahmen einer Heizungsoptimierung und Bodendämmung nach BAFA Richtlinien. Die Arbeiten sind abgeschlossen und auf der Dämmung wurden in einem Raum bereits Fliesen verlegt und eine Küche aufgebaut.
Jetzt ist uns ein potenzielles Problem aufgefallen, das uns ziemlich verunsichert: Die Heizungsrohre liegen direkt auf dem Boden (darunter sind > 20 cm Beton, dann Erdreich) und sind nur mit einem roten Schutzschlauch gedämmt (ca. 4 mm dick). Neben und über den Rohren ist die Bodendämmung (gemäß BAFA Richtlinien für Dämmung gegen Erdreich).
Laut dem Heizungsinstallateur ist das (natürlich) kein Problem. Die rote Dämmung sei ausreichend. Die Energieberaterin hat auch nichts bemängelt. Ist das so in Ordnung? Oder verlieren am Ende über die Heizungsrohre so viel Wärme, dass es sich lohnt, den Boden noch mal zu öffnen, um die Rohre nach zu dämmen?
Das Gebäudeenergiegesetz fordert in § 69 und Anlage 8 eine Mindestdämmstärke für warmgehende Rohrleitungen und Armaturen. Diese hängt in aller Regel von der Nennweite der Rohre ab und beträgt bei Leitungen mit einem Innendurchmesser von bis zu 22 Millimetern 20 Millimeter (WLG 035). Bei Rohren mit einem Innendurchmesser von mehr als 22 bis zu 35 Millimetern sind 30 Millimeter Dämmung (WLG 035) nötig.
Befinden sich die Leitungen in Bauteilen zwischen zwei beheizten Räumen verschiedener Nutzer, genügt die halbe Dämmstärke. Liegen Leitungen im Bodenaufbau zwischen zwei beheizten Räumen unterschiedlicher Nutzer sind 6 mm Dämmung ausreichend. Die Dämmstärke bezieht sich dabei auch hier auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter.
In Ihrem Fall handelt es sich nicht um ein Bauteil zwischen zwei beheizten Räumen. Die Ausnahme dürfte daher nicht gelten und die oben genannten Dämmstärken wären einzuhalten. Im Handel sind spezielle Dämmhülsen für diesen Fall vorhanden. Dies sind rechteckig, oben sowie seitlich mit einer schlanken Dämmung und unten mit einer Dämmung in der benötigten Höhe versehen.
Wir empfehlen den Kontakt zu einem Bausachverständigen aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und stellt fest, ob hier ein Mangel vorliegt. Eine verbindliche Aussage sollten Sie dazu auch von Ihrer Energieberaterin bekommen.