Unser Hausbaufirmenchef (Reihenhaus mit Viessmann Wärmepumpe) weigert sich im HWR (ohne Fußbodenheizung) die Heizungsrohre zu isolieren. Aussage “Wir sind hier nicht in einem unbeheizten Raum, sondern innerhalb einer thermischen Hülle.“ Hat er recht? Und wo ist das gesetzlich vorgeschrieben?
Die entsprechenden Anforderungen finden sich in § 69 i.V.m Anlage 8 des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Demnach gilt die Dämmpflicht der Rohrleitungen nicht, soweit sich diese in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann. Handelt es sich um einen unbeheizten Raum oder um eine Leitung, deren Wärmeabgabe nicht begrenzbar ist, müssen die Leitungen gedämmt werden.
Warmwasserleitungen mit einem Volumen von bis zu 3 Liter, die keine Zirkulation oder elektrische Begleitheizung haben, müssen in beheizten Räumen ebenfalls nicht gedämmt werden.