Expertenrat

Darf ich den Dachaufbau bei einem Gebäude unter Denkmalschutz verändern?

Frage von Herr H. am 14.02.2019 

Der zusätzliche Dachaufbau bei einem denkmalgeschützten Gebäude von 3 cm durch Vermörteln an Dachanfängen und -abgängen ist nicht erlaubt? Das ist doch kein Eingriff in die Optik? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da der Denkmalschutz unter die Kulturhoheit der Länder fällt, müssen Sie entsprechende Maßnahmen in der Regel mit der unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen. Inwieweit Sie das Äußere des Gebäudes verändern dürfen, hängt von der Entscheidung der Ämter ab. Diese können von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich handeln. Aus diesen Gründen können wir Ihnen leider keine rechtsgültige Antwort auf Ihre Frage geben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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