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Expertenrat

Bis wann darf ich für GEG-Nachweise die DIN 4108 verwenden?

Frage von Christoph Z. am 29.11.2023 

Ich bin Energieberater und erstelle u.a. GEG-Nachweise. Bis wann darf ich mit der DIN 4108 rechnen? Gilt hier das Datum des Bauantrags, der Baugenehmigung oder der Zeitpunkt des Erstellens des GEG-Nachweises?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 20 GEG können Sie den Primärenergiebedarf für zu errichtende Gebäude bis zum 31. Dezember 2023 nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-03, in Verbindung mit DIN V 4701-10: 2003-08 ermitteln. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nicht gekühlt wird. Wir gehen davon aus, dass dabei das Ausstellungsdatum des Nachweises entscheidend ist.

Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen für eine rechtlich verbindliche Auskunft den Kontakt zum jeweils zuständigen Bauamt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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