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Expertenrat

Kann ich den Gebäudeeigentümer im BAFA-Antrag nach Antragstellung noch einmal ändern?

Frage von Joe M. am 10.07.2023 

Ich habe vor 1,5 Jahren einen BAFA-Antrag für eine Heizungsförderung für das Haus meiner Eltern gestellt. Leider habe ich gedacht, das Haus gehört beiden, daher habe ich den Namen meines Vaters angegeben. Gestern habe ich mit meiner Mutter geredet und Sie meinte, es gehört Ihr auf dem Papier alleine (sind beide verheiratet). Kann ich den Namen des Eigentümers im Antrag noch ändern oder kann das Probleme geben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um den Antragsteller, ist eine Änderung nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) möglich. Allgemeine Angaben lassen sich hingegen immer verändern. Den Antragsteller zu verändern ist jedoch nicht nötig, da auch Mieter, Nießnutzer und andere Fördermittel für den Heizungstausch beim BAFA beantragen können.

Wir empfehlen, das weitere Vorgehen mit einem Sachbearbeiter des BAFA zu besprechen, um keine Fördergelder zu verlieren. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.


Wichtig zu wissen: Müssen Sie den Antrag neu stellen, ist das nur dann möglich, wenn Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben. Andernfalls bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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