x
Expertenrat

Ich kaufe eine Wohnung im Zweifamilienhaus. Muss ich dadurch sanieren?

Frage von Heiko A. am 07.09.2023 

Ich möchte eine Eigentumswohnung in einem Haus (Baujahr 1995) mit zwei Wohnungen erwerben. Bin ich als neuer Besitzer zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen (Dach, Dämmung usw.) verpflichtet?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel ist das nicht der Fall. Maßnahmen an Dach, Fassade und Fenstern sind immer nur dann Pflicht, wenn Sie ohnehin Arbeiten an den Bauteilen durchführen. Als Nachrüstpflicht kommen dann lediglich die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Heizungstausch infrage. Beide gelten jedoch nicht, wenn ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses dieses bereits am 01.02.2002 als Eigentümer selbst bewohnt hat.

Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

Ob Sanierungsmaßnahmen sinnvoll wären, wie viel Sie damit sparen und welche Kosten anfallen, erklärt ein Energieberater aus Ihrer Region nach einer Begutachtung des Objekts.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung

 

Newsletter-Abo