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Expertenrat

Bekommen wir den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, wenn unser Einkommen erst nach der Sanierung unter der Grenze liegt?

Frage von Volker K. am 11.03.2024 

Unser zu versteuerndes Einkommen liegt erst ab 2024 (Jahr des Heizungstausches) unter 40.000,- EUR. Haben wir somit Anspruch auf 20% Einkommensbonus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. In diesem Fall haben Sie den Anspruch aller Voraussicht nach nicht. Denn das Einkommen müssen Sie mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung nachweisen. Ausnahmen lässt die KfW hier leider nicht zu.

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