Unser zu versteuerndes Einkommen liegt erst ab 2024 (Jahr des Heizungstausches) unter 40.000,- EUR. Haben wir somit Anspruch auf 20% Einkommensbonus?
Nein. In diesem Fall haben Sie den Anspruch aller Voraussicht nach nicht. Denn das Einkommen müssen Sie mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung nachweisen. Ausnahmen lässt die KfW hier leider nicht zu.