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Expertenrat

Bekommen wir den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung nachträglich?

Frage von A. S. am 17.12.2023 

Aus der Presse und auf Ihrer Seite lese ich, dass es einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent gibt. Wir haben in diesem Jahr unsere Heizung erneuert (Pellet-Scheitholz Kombi) und die Förderung von insgesamt 50 % zugesagt bekommen.

Unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter der Grenze für die Förderung. Gibt es diesen Zuschuss auch für in diesem Jahr eingebaute Heizungen und wenn ja, auf welchem Weg müsste die Förderung beantragt werden?

Danke für Ihre Mühe und noch eine schöne Rest-Adventszeit.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist leider nicht möglich. Der Bonus wird nur für Sanierungsvorhaben ab 2024 bzw. ab Inkrafttreten der neuen BEG-EM-Richtlinie erhältlich sein. Nachträglich könne Sie diesen für die Förderung der Heizung leider nicht für sich nutzen.

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