Brauche ich für ein nicht dauerhaft bewohntes Ferienhaus beim Verkauf einen Energieausweis?
Die EnEV gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind unter anderem Wohnhäuser, die:
Das heißt: Bestimmungsgemäß selten genutzte Wohngebäude sind von der Energieausweis-Pflicht entbunden. Das gleiche gilt auch für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern.