Expertenrat

Ist zum Verkauf eines Ferienhauses ein Energieausweis nötig?

Frage von Friedhelm K. am 23.08.2019 

Brauche ich für ein nicht dauerhaft bewohntes Ferienhaus beim Verkauf einen Energieausweis?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die EnEV gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind unter anderem Wohnhäuser, die:

  • für eine jährliche Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten bestimmt sind
  • nur für eine begrenzte Nutzungszeit bestimmt sind, in der der Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des theoretisch jährlich benötigten Energieverbrauchs liegt.

Das heißt: Bestimmungsgemäß selten genutzte Wohngebäude sind von der Energieausweis-Pflicht entbunden. Das gleiche gilt auch für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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