Wir besitzen ein Ferienhaus, das über eine Vermietungsagentur vermietet wird. Die Nutzung ist dabei weniger als 4 Monate. Das Haus soll nun verkauft werden. Der neue Eigentümer möchte es jedoch ständig nutzen. Brauche ich als derzeitiger Eigentümer einen Energieausweis beim Verkauf?
Durch die aktuelle Nutzung ist das Gebäude nicht vom GEG betroffen. Ein Energieausweis ist daher unserer Ansicht nach nicht erforderlich (siehe § 2 GEG).
Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall jedoch nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Denn die Länder gehen mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich um.