Muss ich für mein EFHS BJ 1882 einen Energieausweis erstellen lassen?
Einen Energieausweis müssen Sie grundsätzlich nur dann erstellen lassen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung darin vermieten, verpachten oder verkaufen. Die Pflicht gilt für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Davon ausgenommen sind kleine Gebäude (maximal 50 m² Nutzfläche) und Gebäude unter Denkmalschutz (§ 79 Absatz 4 GEG). Für diese ist kein Energieausweis nötig.
Das heißt: Wollen Sie ein beheiztes Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche vermieten, verkaufen oder verpachten und steht das Haus nicht unter Denkmalschutz, ist ein Energieausweis erforderlich. Welcher Ausweis zu erstellen ist, erklären wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".