x
Expertenrat

Benötige ich einen Energieausweis für mein Haus aus dem Jahr 1882?

Frage von Beate H. am 15.06.2022 

Muss ich für mein EFHS BJ 1882 einen Energieausweis erstellen lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Einen Energieausweis müssen Sie grundsätzlich nur dann erstellen lassen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung darin vermieten, verpachten oder verkaufen. Die Pflicht gilt für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Davon ausgenommen sind kleine Gebäude (maximal 50 m² Nutzfläche) und Gebäude unter Denkmalschutz (§ 79 Absatz 4 GEG). Für diese ist kein Energieausweis nötig.

Das heißt: Wollen Sie ein beheiztes Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche vermieten, verkaufen oder verpachten und steht das Haus nicht unter Denkmalschutz, ist ein Energieausweis erforderlich. Welcher Ausweis zu erstellen ist, erklären wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung

 

Newsletter-Abo