Ist bei Verkauf eines ensemblegeschützten Hauses in Bayern ein Energieausweis nötig?
Handelt es sich um ein Baudenkmal, ist bei einem Verkauf kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in § 79 Abs. 4 des aktuell gültigen GEG.
Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedliche umgehen, empfehlen wir den Kontakt zur zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Wichtig ist es, prüfen zu lassen, inwieweit sich der Ensembleschutz auf den Denkmalstatus des einzelnen Gebäudes auswirkt.