Bei einem möglichen Immobilienkauf stellte ich fest, dass die Heizungsrohre im ungeheizten Keller mit Gips ummantelt waren. Eine Isolierung ist also da, aber nicht nach EnEG u. EnEV denke ich mal. Gibt es für solcherart gedämmte Rohre eine Ausnahmeregelung für Bestandsimmobilien?
Grundsätzlich sind uns diesbezüglich keine Ausnahmen bekannt. Ist die Dämmung mit einem zu hohen finanziellen Aufwand verbunden, können Sie allerdings eine Ausnahme beantragen. So heißt es in § 10 Abs. 5 der EnEV: "Absätze [...] sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können."
Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind, können wir leider nicht mit Sicherheit sagen. Denn die Umsetzung der EnEV ist Ländersache und die Bundesländer gehen teilweise unterschiedlich mit den Anforderungen der Verordnung um. Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie daher nur von der zuständigen EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.
Grundsätzlich lohnt es sich aber oft, die alte Gipsummantelung zu entfernen und eine neue Rohrisolierung anzubringen. Die Arbeiten lassen sich leicht selbst umsetzten und die Materialkosten sind vergleichsweise gering. Wichtig: Die bestehende Ummantelung darf nicht asbesthaltig sein. Experten erkennen das in der Regel an der bräunlichen Farbe des Materials.