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Expertenrat

Muss ich die Rohre im Keller dämmen, wenn bereits eine Gipsummantelung vorhanden ist?

Frage von Jörg J. am 24.10.2019 

Bei einem möglichen Immobilienkauf stellte ich fest, dass die Heizungsrohre im ungeheizten Keller mit Gips ummantelt waren. Eine Isolierung ist also da, aber nicht nach EnEG u. EnEV denke ich mal. Gibt es für solcherart gedämmte Rohre eine Ausnahmeregelung für Bestandsimmobilien?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich sind uns diesbezüglich keine Ausnahmen bekannt. Ist die Dämmung mit einem zu hohen finanziellen Aufwand verbunden, können Sie allerdings eine Ausnahme beantragen. So heißt es in § 10 Abs. 5 der EnEV: "Absätze [...] sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können."

Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind, können wir leider nicht mit Sicherheit sagen. Denn die Umsetzung der EnEV ist Ländersache und die Bundesländer gehen teilweise unterschiedlich mit den Anforderungen der Verordnung um. Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie daher nur von der zuständigen EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.

Grundsätzlich lohnt es sich aber oft, die alte Gipsummantelung zu entfernen und eine neue Rohrisolierung anzubringen. Die Arbeiten lassen sich leicht selbst umsetzten und die Materialkosten sind vergleichsweise gering. Wichtig: Die bestehende Ummantelung darf nicht asbesthaltig sein. Experten erkennen das in der Regel an der bräunlichen Farbe des Materials.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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