Expertenrat

Benötige ich für ein Haus im Ensembleschutz einen Energieausweis?

Frage von Christian v. am 26.07.2020 

Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen keinen Energieausweis. Gilt das auch für Häuser, die nicht als Einzeldenkmal gelistet sind, sondern unter Ensembleschutz stehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 16 Absatz 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt die Energieausweispflicht bei Baudenkmälern nicht. Nach § 1 Absatz 3a der EnEV handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudemehrheiten, die nach Landesrecht geschützt sind. Letzteres schließt in der Regel auch den Ensembleschutz mit ein. Sie benötigen daher vermutlich keinen Energieausweis.

Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV teilweise unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine rechtssichere Antwort allerdings nur bei der EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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