Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen keinen Energieausweis. Gilt das auch für Häuser, die nicht als Einzeldenkmal gelistet sind, sondern unter Ensembleschutz stehen?
Nach § 16 Absatz 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt die Energieausweispflicht bei Baudenkmälern nicht. Nach § 1 Absatz 3a der EnEV handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudemehrheiten, die nach Landesrecht geschützt sind. Letzteres schließt in der Regel auch den Ensembleschutz mit ein. Sie benötigen daher vermutlich keinen Energieausweis.
Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV teilweise unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine rechtssichere Antwort allerdings nur bei der EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.