Nach § 14 der EnEV müssen Zentralheizungen mit Heizungsreglern ausgestattet sein, also Raumtemperaturreglern oder witterungsbasierten Reglern. Wie sieht das bei Etagenheizungen aus? Gilt dies entsprechend? Oder sind dann solche Regler nicht zwingend vorgeschrieben?
Nach Auslegung XIX-11 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist eine zentrale Heizungsanlage ein System, das die Funktionen "Wärmeerzeugung" und "Wärmeübergabe" auf mehrere Geräte aufteilt, um mindestens zwei Räume mit Wärme zu versorgen. Demnach handelt es sich auch bei einer Gasetagenheizung um eine zentrale Heizungsanlage, für die die Anforderungen der EnEV in Bezug auf die Nachrüstung einer Regelung (§14 Abs. 1) gelten.
Da die EnEV grundsätzlich Ländersache ist, können diese mit den Anforderungen auch unterschiedlich umgehen. Eine sichere Antwort erhalten Sie daher nur bei der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland.