Wir beabsichtigen bei einem Mehrfamilienhaus Bj. 1960 (Außenmauerwerk 40cm) auf den bestehenden Fassadenputz einen neuen Putz aufzutragen und zu streichen. Können wir auf die Dämmung verzichten?
Ja, das können Sie. Die Verpflichtung zur Dämmung aus der EnEV greift erst, wenn der Altputz komplett entfernt und erneuert wird.