Meine Frage betrifft ein Haus mit 3 Eigentumswohnungen (Gasetagenheizungen). Angenommen, alle drei Parteien entscheiden sich beim Ausfall der ersten Heizung nicht für eine zentrale, sondern weiterhin für dezentrale Heizungen.
Die Partei mit dem ersten Heizungsausfall hat 3 Jahre Zeit, um auf die neue 65 % Regel umzustellen. Aber was ist mit den anderen zwei Parteien? Müssen die in dem Moment auch schon mitziehen und ihre Heizungen dann binnen 3 Jahre umstellen? Oder dürfen diese warten, bis Ihre Heizung ausfällt?
Ich frage, weil mein Nachbar seine Heizung erst kürzlich neu gekauft hat. Wenn zum Beispiel meine nun ausfällt, wäre er dann gezwungen, seine Heizung wieder rauszureißen bzw. umzubauen, damit diese den neuen Regelungen entspricht?
Entscheiden Sie sich dafür, alle Wohnungen weiter dezentral zu beheizen, müssen Sie die übrigen Heizungen nicht sofort austauschen. Jede neu eingebaute Heizung (zum Beispiel nach einem Defekt oder einem Austausch aus anderem Grund) muss dann allerdings die Anforderungen des GEG erfüllen (§ 71 l Abs. 4 GEG-Novelle)