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Expertenrat

Dürfen wir die im letzten Jahr gekaufte Fassadendämmung nicht mehr verwenden?

Frage von Sussanne B. am 28.01.2016 

Wir haben uns 2010 ein kleines Einfamilienhaus BJ. 1953 gekauft. Folgende Sachen wurden schon wärmegedämmt Kellerdecke 6´cm wlg 32. Dachdämmung 200 mm WLG 35. Mein Mann ist gelernter Maler und konnte Ende 2014 eine kompl. Fassadendämmung in der Stärke von 8cm in WLG 0,32 von seiner Firma erwerben. Krankeitsbedingt konnte meine Mann die Wärmedämmung 2015 nicht anbringen, er ist gelernter Maler. auf einer Messe sagte uns ein Energieberater, dass wir diese Wärmedämmung nicht mehr verwenden dürfen uns könnte eine Strafe bis 15000TSD euro drohen. Dürfen wir diese Dämmung wirklich nicht mehr verwenden und müssen das Material jetzt entsorgen? Das wäre ein finanzieller ein Härtefall für uns und wir würden dann das Haus überhaupt nicht mehr dämmen. 2015 war die Stärke ja noch zugelassen laut Energieberater. Könnten Sie mir hier einen Rat geben ob es da eine Sonderregelung gibt für bereits angeschafftes Material. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für die Fassadendämmung haben sich 2016 nicht geändert und sind die gleichen wie 2015. Ob die Stärke der Dämmung ausreicht, diese Vorgaben zu erfüllen, können wir leider nicht sagen. Das ist abhängig vom Wandaufbau. Ob Ihre Außenwand mit der Dämmung den U-Wert erreichen würde, können Sie zum Beispiel mit einem U-Wert-Rechner überprüfen. Übrigens gilt in der EnEV 2014 das Wirtschaftlichkeitsgebot: Wenn sich die Investitionen nicht in einem angemessenen Zeitraum amortisieren, können sich Hausbesitzer von den Anforderungen der EnEV befreien lassen, das gilt sicher auch in einem finanziellen Härtefall.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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