Ich wohne in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) mit 167 Wohneinheiten. Ich möchte bei mir gerne eine Lüftungsanlage mit Energierückgewinnung montieren. Auch die Fensterscheiben würde ich gerne auf 1 W/m²K reduzieren. Sie sind bereits 25 Jahre alt. Für die Lüftungsanlage ist eine Kernbohrung erforderlich! Meine Frage, wie kann ich meine Lüftungsanlage in der WEG durchsetzen. Gibt es in diesem Fall einen Rechtsanspruch, Energie zu sparen, sodass mir die Kernbohrung erlaubt werden muss? Darf ich bessere Fensterscheiben einbauen. Uw-Wert jetzt Doppelverglasung mit ca. 2,0 W/m²K. Möchte gerne Doppelverglasung Uw=1,0 W/m²K einsetzen.
Die Fenster sind nach Wohnungseigentumsgesetz Gemeinschaftseigentum, sodass der Austausch theoretisch von allen zu zahlen ist. Mit individuellen Regelungen können Sie unter Umständen davon abweichen und die Bauteile selbst auf eigene Kosten tauschen. Einen Beschluss der Eigentümerversammlung müssen Sie dennoch beantragen. In diesem Zuge kann die Gemeinschaft genaue Anforderungen an die neuen Fenster stellen (Material, Farbe etc.).
Ähnlich verhält es sich auch bei der Kernbohrung für die Lüftung. Da diese an der Außenseite der Fassade erkennbar ist, "beeinträchtigt" Sie alle Miteigentümer und Sie müssen die geplante Kernbohrung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen.
Das Gute: Durch die Reform des Wohneigentumsgesetzes im Jahr 2020 reicht nun die einfache Mehrheit, um Umbaumaßnahmen beschließen zu können. Es müssen also nicht alle beeinträchtigten Miteigentümer zustimmen.