x
Expertenrat

Kann ich in der WEG eine Lüftungsanlage nachrüsten und neue Fenster einbauen?

Frage von Alexander H. am 01.04.2021 

Ich wohne in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) mit 167 Wohneinheiten. Ich möchte bei mir gerne eine Lüftungsanlage mit Energierückgewinnung montieren. Auch die Fensterscheiben würde ich gerne auf 1 W/m²K reduzieren. Sie sind bereits 25 Jahre alt. Für die Lüftungsanlage ist eine Kernbohrung erforderlich! Meine Frage, wie kann ich meine Lüftungsanlage in der WEG durchsetzen. Gibt es in diesem Fall einen Rechtsanspruch, Energie zu sparen, sodass mir die Kernbohrung erlaubt werden muss? Darf ich bessere Fensterscheiben einbauen. Uw-Wert jetzt Doppelverglasung mit ca. 2,0 W/m²K. Möchte gerne Doppelverglasung Uw=1,0 W/m²K einsetzen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fenster sind nach Wohnungseigentumsgesetz Gemeinschaftseigentum, sodass der Austausch theoretisch von allen zu zahlen ist. Mit individuellen Regelungen können Sie unter Umständen davon abweichen und die Bauteile selbst auf eigene Kosten tauschen. Einen Beschluss der Eigentümerversammlung müssen Sie dennoch beantragen. In diesem Zuge kann die Gemeinschaft genaue Anforderungen an die neuen Fenster stellen (Material, Farbe etc.).

Ähnlich verhält es sich auch bei der Kernbohrung für die Lüftung. Da diese an der Außenseite der Fassade erkennbar ist, "beeinträchtigt" Sie alle Miteigentümer und Sie müssen die geplante Kernbohrung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen.

Das Gute: Durch die Reform des Wohneigentumsgesetzes im Jahr 2020 reicht nun die einfache Mehrheit, um Umbaumaßnahmen beschließen zu können. Es müssen also nicht alle beeinträchtigten Miteigentümer zustimmen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Fenster

 

eBook Förderung Lüftung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo