Ich plane, 160 m² Dachfläche auf meinem frei stehenden Wohnhaus + 36 m² Dachfläche auf einer frei stehenden Garage regenerieren zu lassen, um anschließend das Dach möglichst voll mit Photovoltaik zu belegen. Das Flachdach ist Baujahr 1978: 16 cm Beton + Dampfsperre AO + V60 S4 + 8 cm Styropor + 1 Lage Glasvlies Bitumenbahn S 200 + 1 Lage Bitumendachbahn Glasvlies V13 + Heißbitumendeckabstrich. Darf ich bei diesem Dach eine vollflächige Regenerationsbahn aufbringen lassen, ohne nach EnEV komplett neu aufbauen und dämmen zu müssen? Die Räume unter dem Dach kühlen auch bei Minusgraden über Nacht (Heizung ist ab 23:00 Uhr in Nachtabschaltung (3 °C)) nicht übermäßig aus (1,5 - 2 °C bei 20-21 °C Raumtemperatur tagsüber).
Ich würde beim Aufbringen der Regenerationsbahn gerne die Attika dämmen lassen, da ich durch die geometrischen Wärmebrücken in drei (Nord-)Ecken Probleme mit mehr oder minder stärkerer Schimmelbildung habe (Küche und besonders stark im Badezimmer). Ist das auch möglich oder verlangt die EnEV dann einen komplett neuen Aufbau inkl. Dämmung? Eine Alternative wäre für mich, statt der Attika-Dämmung im Rahmen der Regeneration nur die Dachkante erneuern zu lassen und in den beiden betroffenen Räumen dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmetauscher einzubauen.
Geht es um die Regenerierung des Flachdachs, müssen Sie nicht dämmen. Voraussetzung ist, dass Sie eine neue Schicht aufbringen, die das Dach allein nicht dicht abschließen kann. Tauschen Sie die obere Abdichtung komplett aus, fordert die EnEV hingegen eine Flachdachdämmung. Ausgenommen sind Gebäude, die bereits die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1984 erfüllen. Ob das der Fall ist, kann ein Energieberater vor Ort feststellen. Die Attika können Sie in der Regel problemlos dämmen.
Da die Bundesländer mit den Inhalten der EnEV teilweise sehr unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben mit der EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland zu besprechen.