Ich habe am 27.07.2022 noch einen Antrag zum Austausch meiner alten Ölheizung (Einzelmaßnahme BEG EM) gestellt. Das Bestandsgebäude inkl. Heizung ist von 1971. Eingebaut werden soll eine Wärmepumpe samt Fußbodenheizung. Dem Vorgang nach BEG EM wurde am 12.10.2022 stattgegeben (Eingang 27.07.2022).
Klar ist damit, dass dem Förderantrag zum Austausch der Ölheizung (45 % der förderfähigen Ausgaben) stattgegeben wurde. Was mir allerdings nicht 100 % klar ist, welche Kosten in diesem Sinne für mich förderfähig sind. Ich habe mir das Infoblatt "Förderfähige Maßnahmen 2022_04" abgespeichert, da ich davon ausgehe, dass diese Version für mich Gültigkeit hat.
Für mich ist 100 % Klarheit wichtig, welche Umfeldmaßnahmen ich als förderfähige Kosten einreichen kann. Ich habe insgesamt ca. 170 Quadratmeter Estrich entfernt, um eine Fußbodenheizung einzubauen - werde also die gleiche Menge wieder Einbauen + natürlich den gesamten Bodenaufbau inklusive den (auch teuren) Oberbelägen (Parkett/Fliese).
Dabei entstehen signifikante Kosten, die ich natürlich gerne im Sinne der Förderung mit Einreichen würde.
Im Infoblatt finde ich hierzu unter 1.3 einen Hinweis auf die Erneuerung von Fliesen im Bad im Falle eines Heizkörpertausches. Das geht in die richtige Richtung - reicht mir aber noch nicht ganz. Ebenfalls abgespeichert habe ich mir das "Allgemeine Merkblatt zur Antragstellung BEG EM" vom 17.03.2022. Dort steht aber keine weitere Information - es wird ebenfalls auf das Infoblatt verwiesen.
Gibt es weitere Dokumente, die klar Beschreiben, welche Maßnahmen als Umfeldmaßnahmen in meinem Fall förderfähig sind?
In der Regel gelten die Bedingungen des Antragszeitpunktes. In Ihrem Fall also Version 4 des Infoblatts zu den förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Unter Punkt 4.11 (Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung / Wärmeverteilung) finden Sie den gewünschten Hinweis: "Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Putzarbeiten"
In neueren Versionen gibt es die Förderung ebenfalls für den Einbau der Flächenheizung. Die Kosten des Bodenbelags können Sie dabei jedoch nur noch im Rahmen eine Effizienzhaus-Sanierung anrechnen. Das sollte jedoch nur für Anträge ab 2023 gelten.
Eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen Sie von den Sachbearbeitern des BAFA, die Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.