Wenn ich die Heizung über KfW fördern will und die Wärmedämmung an der Fassade und Dach über das BAFA finanzieren will, gilt da auch die Obergrenze für beide Maßnahmen von 60.000€ pro WE und Jahr?
Ab 2024 ändert sich das etwas. Grundsätzlich steht die Obergrenze der förderbaren Kosten dann getrennt voneinander zur Verfügung. Für die Heizungsförderung können Sie dann 30.000 Euro einmalig für die erste Wohneinheit (danach Staffelung) anrechnen. Zur Förderung von Einzelmaßnahmen am Gebäude stehen 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit zur Verfügung. Mit iSFP steigt die Grenze hier auf 60.000 Euro an.
Da Sie beide Angebote parallel nutzen können, lassen sich bei der Zuschussförderung im Einfamilienhaus Kosten von bis zu 90.000 Euro berücksichtigen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".
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