x
Expertenrat

Welche Anforderungen für KfW-Förderung von barrierefreiem Aufzug?

Frage von Werner S. am 19.12.2013 

Welche Abmessung (innen) muss ein barrierefreier Aufzug mindestens haben? Für eine KfW-Förderung. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um eine KfW-Förderung für einen barrierefreien Aufzug zu erhalten, müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden:

  • Der Aufzug muss Geschosse stufenlos erschließen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können auch Zwischengeschosse erschlossen werden. 
  • Kabineninnenmaße: Mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Kabinen mindestens 1,00 m breit und 1,25 m tief sein. In diesem Fall sind Aufzüge mit über Eck angeordneten Türen unzulässig. 
  • Durchgangsbreite bei den Aufzugskabinentüren: mindestens 0,90 m. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Durchgänge mindestens 0,80 m breit sein. 
  • Bewegungsraum an allen Zugängen von mindestens 1,50 m Tiefe. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss eine Tiefe von mindestens 1,20 m eingehalten werden. 
  • Ausstattung mit horizontalen Bedientableaus in einer Bedienhöhe von 0,85 m bis 1,05 m über Kabinenboden ausgestattet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können vertikale Bedientableaus bis maximal 1,20 m über Kabinenboden eingebaut werden. Dies gilt auch für die Bedienelemente in den erschlossenen Etagen. 
  • Der Aufzug muss mit Bedientableaus mit ausreichend großen Befehlsgebern ausgestattet sein sowie über eine Notruf- und Alarmfunktion verfügen. 
War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo