Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Um eine KfW-Förderung für einen barrierefreien Aufzug zu erhalten, müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden:
- Der Aufzug muss Geschosse stufenlos erschließen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können auch Zwischengeschosse erschlossen werden.
- Kabineninnenmaße: Mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Kabinen mindestens 1,00 m breit und 1,25 m tief sein. In diesem Fall sind Aufzüge mit über Eck angeordneten Türen unzulässig.
- Durchgangsbreite bei den Aufzugskabinentüren: mindestens 0,90 m. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Durchgänge mindestens 0,80 m breit sein.
- Bewegungsraum an allen Zugängen von mindestens 1,50 m Tiefe. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss eine Tiefe von mindestens 1,20 m eingehalten werden.
- Ausstattung mit horizontalen Bedientableaus in einer Bedienhöhe von 0,85 m bis 1,05 m über Kabinenboden ausgestattet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können vertikale Bedientableaus bis maximal 1,20 m über Kabinenboden eingebaut werden. Dies gilt auch für die Bedienelemente in den erschlossenen Etagen.
- Der Aufzug muss mit Bedientableaus mit ausreichend großen Befehlsgebern ausgestattet sein sowie über eine Notruf- und Alarmfunktion verfügen.