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Expertenrat

Sollte ich den Förderantrag auslaufen lassen oder stornieren, um von den neuen Förderkonditionen zu profitieren?

Frage von Guenter E. am 06.12.2023 

Ich habe für einen Heizungstausch (alte Gas-Heizung gegen Luft-Wärmepumpe) bereits einen Zuwendungsbescheid mit 35 % der Kosten. Ein Auftrag wurde noch nicht erteilt. Der Bewilligungszeitraum endet aber am 15.12.2023!

Frage: Sollte ich den Förderantrag noch stornieren (Verzichtserklärung) oder kann ich ihn einfach auslaufen lassen, um sofort in den Genuss der neuen Fördersätze 2024 und der geplanten Ausnahmeregelung für die 6-monatige Sperrfrist zu gelangen?

Ich möchte das Projekt jetzt zügig umsetzen und nicht durch eine mögliche Sperre 6 Monate blockiert sein. Was raten Sie mir?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie die Verzögerung nicht selbst zu verantworten, können Sie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragen. Auf diese Weise halten Sie sich alle Optionen offen. Sie können die Maßnahme zu den aktuellen Konditionen umsetzen oder die neue Förderung beantragen, sobald das möglich ist.

Die Ausnahme von der Sperrfrist gilt aller Voraussicht nach erst ab Veröffentlichung der neuen Richtlinie. So heißt es im aktuellen BEG-Entwurf: "Abweichend davon kann in der Zuschussförderung für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden."

Ist eine Verlängerung nicht möglich, können Sie die Frist auslaufen lassen. In diesem Fall kommen Sie aller Voraussicht nach um eine Sperrfrist herum. Diese gilt laut aktueller BEG-EM-Richtlinie nur bei einem Verzicht nach dem Übersenden einer Verzichtserklärung. Sollte das BAFA auch in Ihrem Fall eine Sperrfrist verhängen, wäre es kein Unterschied, ob Sie die Förderung auslaufen lassen oder stornieren.

Wann die neue BEG-EM-Förderung verfügbar ist und welche Regularien dann gelten, ist  nicht gewiss. Denn die Richtlinie wurde bislang nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hinzu kommt die Verunsicherung durch das kürzlich gefällte BGH-Urteil. Wie sich dieses auf die BEG-EM-Förderung ab 2024 auswirken wird, lässt sich im Moment nicht beurteilen.

Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie zur Förderung ab 2024 auf dem Laufenden.

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