Ich hätte eine Frage zum Vergleich der Förderungen für Einzelmaßnahmen. Bisher gab es 60.000 € pro Wohneinheit max. ff. Kosten für alle Maßnahmen pro Jahr und Antrag. In Ihrer Übersicht für 2024 stehen dann beim Heizungstausch 30 T für die erste WE und 15 T für die zweite etc. Gelten diese neuen Obergrenzen nur für den Heizungstausch und gibt es dann für Maßnahmen an der Gebäudehülle einen extra "Topf", oder sind die Obergrenzen wieder für alle Maßnahmen pro Jahr?
Die 30.000 Euro gelten nur für den Heizungstausch. Die anrechenbaren Kosten für andere Einzelmaßnahmen sollen ebenfalls auf 30.000 Euro pro Wohneinheit sinken. Allerdings gibt es hier die Möglichkeit einer Aufstockung auf 60.000 Euro, wenn Sie Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan in Auftrag geben. Wer diesen nicht beantragen darf (zum Beispiel Energieberater), kann pauschal 60.000 Euro an Kosten für Einzelmaßnahmen (außer Heizungstausch) berücksichtigen.
Wir interpretieren die Informationen aus der Beschlussvorlage zu GEG und BEG so, dass Sie beide Maßnahmen gleichzeitig (mit den jeweiligen anrechenbaren Kosten) fördern lassen können. Dabei heißt es konkret: "Die Zuschussförderung für Effizienzmaßnahmen kann zusammen mit einer Zuschussförderung für den Heizungsaustausch beantragt werden sowie auch separat davon."