Ich habe bei der BAFA zwei Anträge für Einzelmaßnahmen in der Übergangsfrist gestellt (nur einer pro Antragssteller möglich). Einmal Heizungstausch und einmal Optimierung Dach EM. Beide sind noch frisch und nicht bewilligt. Kann ich einen Antrag zurückziehen und direkt nach dem 15.08. (Eine Woche mit schlechteren Konditionen) erneut stellen? Oder gilt hier auch eine Sperrfrist von 6 Monaten, wie bei dem Verzicht einer Zusage?
Sie können den zweiten Antrag stornieren und die Maßnahme nachträglich beim ersten Antrag mit angeben. In der Übergangsfrist (4 Wochen nach Bewilligung) ist das sogar mit einer Anpassung der Kosten möglich. Stellen Sie dazu einfach einen Änderungsantrag über das BAFA-Förderportal. Wichtig zu wissen ist, dass Sie in diesem Fall eine neue TPB-ID benötigen. Unterstützung bekommen Sie hier über unseren Last-Minute-Förderservice.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.
Ich hätte noch eine Zusatzfrage zu meiner Frage. Muss ich beide Anträge zurückziehen und einen neuen Antrag stellen? (Wie ist die Sperrfrist bei nicht bewilligten Anträgen?) Oder bei einem bestehenden Antrag ein Zusatzdokument mit der neuen TPB-ID hochladen? Was bringt weniger Probleme?
Nach Informationen vom BAFA können Sie einen Änderungsantrag zum ersten bestehenden Antrag hochladen. Hierfür benötigen Sie eine neue TPB. Den zweiten Antrag können Sie unterdessen zurückziehen. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir Ihnen unseren Last-Minute-Förder-Service.