Ich habe eine Frage zur Förderung einer Wärmepumpe. Nach dem BEG (EM) soll es ja ab 2024 einen Geschwindigkeitsbonus von 25 % unter anderem auch für den Austausch von Nachtspeicherheizungen geben. Wir haben vor 40 Jahren im ganzen Haus eine sogenannte Teilspeicherheizung eingebaut. Diese besteht aus einer Heizfolie, die sich unter einem ca. 6-8 cm starkem Heizestrich befindet. Der Estrich wird über Nacht elektrisch aufgeheizt und gibt die Wärme dann tagsüber an die Räume wieder ab. Der Energieaufwand ist der gleiche wie bei einer Nachtspeicherheizung in Form von Heizschränken, in denen sich Schamottsteine aufheizen. Das heißt, aus 1 kW Strom erzeuge ich auch nur 1 kW Wärme.
Meine Frage: Bekomme ich für den Tausch einer Teilspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe auch den Geschwindigkeitsbonus und wie kann ich eine Entsorgung bzw. die Abschaltung der Anlage nachweisen, da ich ja keine "Öfen" zu entsorgen habe?
Den Bonus gibt es in Ihrem Fall für den Austausch einer Nachtspeicherheizung, wenn Sie diese fachgerecht demontieren und entsorgen. Was eine Nachtspeicherheizung auszeichnet, ist im BEG sowie in den ergänzenden Dokumenten leider nicht geregelt. Wir gehen jedoch davon aus, dass nur konventionelle Heizöfen mit Speichersteinen etc. unter die Definition fallen. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall nur von den Experten des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.