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Expertenrat

Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides lehnte das BAFA die Förderung doch ab. Was können wir unternehmen?

Frage von Uwe A. am 12.03.2023 

Im November 2021 erhielten wir von der BAFA einen Zuwendungsbescheid für die Förderung unserer neuen Gas-WP-Hybrid-Heizungsanlage. Diese Woche erreichte uns nun ein Aufhebungsbescheid, dass unsere Anlage nicht förderfähig sei. Begründung: Auftragserteilung sei bereits im September 2021 gewesen. Der Baubeginn war dagegen erst nach der Genehmigung des Antrags Anfang Dezember 2021, was von der Firma auf der Rechnung auch bestätigt wird.

Was können wir nun tun, um ggf. auf dem Widerspruchswege doch noch zu unserer Förderung zu kommen? Worauf müssen wir dabei achten? Macht ein Widerspruch überhaupt Sinn? Wie sind Ihre Erfahrungen und Empfehlungen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wichtig ist, dass Sie den Antrag gestellt haben, noch bevor Sie Aufträge für Lieferungen oder Leistungen vergeben haben. Ist das der Fall, empfehlen wir Ihnen den Widerspruch - unter Umständen mit der Unterstützung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Haben Sie Aufträge vergeben und erst dann die Förderung beantragt, ist das Vorhaben nicht förderbar. In diesem Fall bringt auch ein Widerspruch keine Änderung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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