Im November 2021 erhielten wir von der BAFA einen Zuwendungsbescheid für die Förderung unserer neuen Gas-WP-Hybrid-Heizungsanlage. Diese Woche erreichte uns nun ein Aufhebungsbescheid, dass unsere Anlage nicht förderfähig sei. Begründung: Auftragserteilung sei bereits im September 2021 gewesen. Der Baubeginn war dagegen erst nach der Genehmigung des Antrags Anfang Dezember 2021, was von der Firma auf der Rechnung auch bestätigt wird.
Was können wir nun tun, um ggf. auf dem Widerspruchswege doch noch zu unserer Förderung zu kommen? Worauf müssen wir dabei achten? Macht ein Widerspruch überhaupt Sinn? Wie sind Ihre Erfahrungen und Empfehlungen?
Wichtig ist, dass Sie den Antrag gestellt haben, noch bevor Sie Aufträge für Lieferungen oder Leistungen vergeben haben. Ist das der Fall, empfehlen wir Ihnen den Widerspruch - unter Umständen mit der Unterstützung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.
Haben Sie Aufträge vergeben und erst dann die Förderung beantragt, ist das Vorhaben nicht förderbar. In diesem Fall bringt auch ein Widerspruch keine Änderung.