Ich bin dabei, ein Mehrfamilienhaus zu kaufen, in dem ich selber bereits zur Miete wohne. Der Kauf ist noch nicht abgeschlossen, jedoch würde ich mir noch gern die 45 % Förderung von Öl auf Pellets bis zu 14.08.22 sichern. Ist dies möglich, wenn z.B.: Der jetzige Eigentümer (oder ich als Bevollmächtigter) den Antrag stellt und ich nach dem Verkauf die bewilligte Förderung übernehme? Oder kann ich als Mieter die Förderung beantragen? Gilt das dann nur für meinen Anteil der Wohnung oder alle Wohneinheiten? Oder gibt es eine weitere Möglichkeit?
Es ist möglich, dass Sie als Mieter einen Antrag für die Heizung (BEG EM) stellen. Geben Sie dazu im Antrag an, dass Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, der Eigentümer dem Vorhaben aber zustimmt. Das Gleiche gilt übrigens auch für Käufer, die ein Objekt vorher nicht gemietet haben. Denn grundsätzlich darf nahezu jeder Fördermittel beantragen, der auch die anfallenden Kosten übernimmt.
Benötigen Sie Unterstützung dabei, die Fördermittel rechtzeitig zu beantragen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Last-Minute-Förderservice.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.