Wir planen eine energetische Sanierung eines EFH und wollen sowohl BAFA-Förderungen in Anspruch nehmen als auch den Steuerbonus für jeweils unterschiedliche Maßnahmen nutzen. Wird die Höchstgrenze von 200.000 Euro Sanierungskosten für den Steuerbonus um die jeweiligen Förderungen der BAFA gekürzt?
Beide Programme können Sie unabhängig voneinander nutzen, sofern Sie Maßnahmen und Kosten strikt trennen. Es erfolgt daher auch keine Kürzung der förderbaren Kosten bzw. der steuerlich abziehbaren Beträge.
Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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