Ich habe seit Januar 2023 eine Förderzusage für den Einbau einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus erhalten. Allerdings war mir zum Zeitpunkt der Beantragung im Jahr 2022 noch nicht klar, dass man auch eine Förderung der Baubegleitung erhalten kann und ich hatte dazu keinen Antrag gestellt. Die Maßnahme soll im Laufe dieses Jahres realisiert werden und ich brauche dazu die Unterstützung eines Fachmannes. Kann ich jetzt noch die Förderung der Baubegleitung beantragen?
Eine nachträgliche Beantragung ist leider nicht mehr möglich. Haben Sie noch nicht mit der Sanierung begonnen und bisher keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, können Sie die Förderung stornieren und neu beantragen. Aktuell funktioniert das ohne Sperrfrist. In unserer Antwort auf diese Frage in unserem Sanierungsforum zeigen wir, wie die Mittel erneut zu beantragen sind.
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