Ich stehe als Wohnungseigentümer allein im Grundbuch. Mein Vater ist Nießbraucher und trägt laut Vertrag alle größeren Renovierungs-/Sanierungskosten. Wer muss in diesem Fall den Antrag auf die Zuschüsse stellen?
Geht es um Fördermittel der KfW, kommt es zunächst auf das Förderprogramm an. Fördermittel für die energetische Sanierung (Programm 430) gibt es nur für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser. Hier müssen die Eigentümer die nötigen Anträge stellen. Geht es um Fördermittel für eine barrierefreie Badsanierung oder mehr Einbruchschutz (KfW-Programm 455) dürfen auch Mieter Förderanträge stellen. Geht es um die Fördermittel vom BAFA dürfen Eigentümer, Pächter oder Mieter Förderanträge stellen.