Ich habe ein Fachwerkhaus energetisch saniert. Eine Energieberaterin hat das Vorhaben begleitet. Nun ist die Maßnahme abgeschlossen, aber die Energieberaterin verweigert seit Oktober 2019, den zugesagten Zuschussantrag zu stellen. Was soll ich tun? Ich habe 160.000,00 € Barvermögen investiert.
Geht es um Fördermittel der KfW, sind diese leider immer vor dem Beginn der Baumaßnahme zu beantragen. Dazu ist auch eine Bestätigung der Energieberaterin/des Energieberaters erforderlich. Zuschussanträge sind dabei in aller Regel selbst über das KfW-Zuschussportal zu stellen. Nach der Sanierung benötigen Sie dann eine Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID) von der Energieberaterin/ dem Energieberater. Diese geben Sie an die KfW-Bank weiter (bei Zuschussanträgen ebenfalls über das KfW-Zuschussportal), um die Mittel ausgezahlt zu bekommen.
Ohne weitere Kenntnis vom Sachverhalt können wir aus der Ferne leider keine verlässliche Antwort geben. Daher empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten vom Verband privater Bauherren e.V.. Die regional ansässigen Berater können den Sachverhalt prüfen und weitere Schritte vorschlagen. Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie über unsere PLZ-Suche.