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Expertenrat

Bezieht sich die Fördergrenze im BEG auf das Antragsdatum oder das Förderdatum?

Frage von Felix A. am 04.03.2022 

Ich habe im November 2021 einen BEG EM Antrag für Maßnahmen an der Gebäudehülle beantragt. Noch im selben Monat kam auch der Zuwendungsbescheid. Ich plane damit, die Fenster und das Dach zu sanieren, was mich in der Summe etwas über 60.000€ kosten wird. Bin ich richtig mit der Annahme, dass alles, was über die 60.000€-Grenze geht, einfach nicht gefördert wird? Damit könnte ich in dem Fall nämlich leben.

Die Sanierung der Fenster und des Daches werde ich erst in diesem Jahr ausführen lassen. Zudem habe ich vor, meine Heizungsanlage zu erneuern und habe hierfür im Februar 2022 einen Antrag gestellt, dessen Zuwendungsbescheid bisher noch nicht da ist.

Ist es möglich, sowohl die Fenster und das Dach, als auch die Heizung dieses Jahr erneuern zu lassen und die entsprechenden Zuschüsse zu bekommen? Die gesamten Kosten wären weit über 60.000€, allerdings hätte ich ja zwei Zuwendungsbescheide aus zwei unterschiedlichen Jahren?

Mir ist nicht so ganz klar, ob sich die 60.000 € pro Jahr auf das Antragsdatum oder auf das tatsächliche Rechnungsdatum bezieht.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördergeber rechnen pro Kalenderjahr Kosten von maximal 60.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen und Umfeldmaßnahmen an. Darüber hinaus gibt es keine finanziellen Mittel. Eine Ausnahme ist die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung, die parallel läuft.

Nach Angaben des BAFA sind die förderfähigen Kosten einer oder mehrerer Sanierungsmaßnahmen dabei auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Wir lesen daraus, dass sie jedes Jahr einen oder mehrere Anträge stellen können, bis die 60.000 Euro erschöpft sind. Im nächsten Kalenderjahr steht Ihnen das Budget dann erneut zur Verfügung. Ob die zuvor beantragten Maßnahmen dann bereits abgeschlossen sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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