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Expertenrat

Wir haben 2022 eine Heizungsförderung und 2023 eine Sanierungsförderung beantragt. Dürfen wir beide Maßnahmen nun wieder zeitgleich umsetzen?

Frage von Thuy N. am 01.02.2024 

Wir haben im Dezember 2022 einen Förderantrag für den Heizungstausch beim BAFA (BEG EM) gestellt und im Februar 2023 ein Darlehen bei der KfW (BEG WG, KfW 261) beantragt. Man durfte im Jahr 2022 beide Maßnahmen gleichzeitig umsetzen, im Jahr 2023 nur in 'baulich und zeitlich' getrennten Abschnitten, und jetzt im Jahr 2024 ist die Kombination und gleichzeitige Ausführung bei neuen Anträgen wieder erlaubt.

Ich blicke nicht so ganz durch, was wir nun beachten müssen. Dürfen wir die Maßnahmen zeitlich ausführen lassen oder muss eine zeitliche Trennung stattfinden, da unser KfW-Darlehen 2023 beantragt und genehmigt wurde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass Sie die Maßnahmen nacheinander durchführen müssen. Also zuerst die Heizung tauschen, dann die Sanierung durchführen. Grund dafür ist, dass hier grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Antragszeitpunkt zu beachten sind.

Die Fördergeber erlauben die Kombination beider Angebote seit 2024 auch. Das gilt nach Angaben der KfW auch für aufeinanderfolgende Vorhaben, für welche ein Antrag bereits im Jahr 2023 gestellt wurde. Wir gehen davon aus, dass das nur dann infrage kommt, wenn Sie 2023 die Sanierungs- oder Heizungsförderung beantragt haben und ab 2024 einen weiteren Antrag stellen.

Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie in diesem Fall jedoch nur im Zuge einer individuellen Prüfung durch den Fördergeber. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.

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