Ich habe eine Frage zu der Abrufbarkeit der Fördermittel. Ich habe in einem Antrag eine Summe für Fenster, für die Fassade sowie für die Heizungsanlage. Jetzt werden die Arbeiten für Fassade und Heizungsanlage abgeschlossen und alle erforderlichen Unterlagen wären dafür da. Der Teil für die Fenster verzögert sich aufgrund von Lieferverzögerungen.
Meine Frage wäre nun, ob die Möglichkeit besteht, die Förderungen für Fassade und Heizung abzurufen und den Rest, wenn der Teil der Fenster abgeschlossen ist.
Wir gehen davon aus, dass eine anteilige Auszahlung nicht möglich ist. Denn nach Abschluss aller in einem Antrag bewilligten Maßnahmen müssen Sie die Durchführung mit einem Verwendungsnachweis (je nach Maßnahme auch mit einer TPB-ID von Ihrem Energieberater) bestätigen. Erst dann prüfen Fördergeber alle Unterlagen und es kommt zur Auszahlung.
Anders verhält es sich, wenn Sie pro Maßnahme einen eigenen Antrag gestellt haben. In diesem Fall können Sie die Kosten problemlos nach der Durchführung einer Maßnahme abrechnen.
Verbindliche Informationen erhalten Sie hier von Ihrem Fördergeber oder über das BMWK-Infotelefon unter der Rufnummer 0800 / 0115 000.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unseren Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen" und "KfW-Förderung richtig beantragen".
Vielen Dank für die Information. Das hat super geklappt.