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Expertenrat

Kann ich in der BEG-Übergangsregelung einen Antrag für mehrere Maßnahmen stellen?

Frage von Wolfgang N. am 29.07.2022 

Wir haben vor, zwei Maßnahmen im Rahmen des BEG fördern zu lassen: Heizungstausch (Wärmepumpe mit iSFP-Bonus) und Fenstertausch. Dazu würden wir gerne die Förderung der beiden Maßnahmen im Rahmen der Übergangsregelung beantragen. Nun gilt ja: Übergangsweise kann beim BAFA einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden.

Welche Möglichkeiten habe ich nun, um die alten Fördersätze noch bekommen zu können:

1) Meine Frau ist Eigentümerin, die stellt einen Antrag für die WP, ich als Ehemann einen für den Fenstertausch => geht das?
2) Gibt es die Möglichkeit, beide Maßnahmen in einem Antrag zu kombinieren?
3) Oder geht nur: Ich kann nur eine Maßnahme fördern lassen und verzichte bis 15.8. auf die, deren Förderung sich weniger stark ändert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie haben die Möglichkeit, in einem Antrag mehrere Maßnahmen aufzuführen. In Ihrem Fall beispielsweise die Wärmepumpe mit iSFP und den Fenstertausch. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig eine Bestätigung von Ihrem Energieberater bekommen. Diese benötigen Sie für alle angeführten Maßnahmen. Einen Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.


Alternativ besteht die Möglichkeit, dass auch mehrere antragsberechtigte Personen jeweils einen Antrag stellen. Die Höchstgrenze der anrechenbaren Kosten von 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit bleibt dabei nach wie vor bestehen. 


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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