Ich bin Energieberaterin für Wohngebäude und habe Ihre Seite mit der neuen Förderübersicht gesehen. Dort steht, dass man beim BAFA keine Biomasseheizung mehr ohne Wärmepumpe oder Solarthermie fördern lassen kann. Diese Info finde ich aber auf der BAFA-Website nicht. Können Sie mir hier weiterhelfen, wo ich diese Info finde?
Die Information finden Sie etwas versteckt in der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) unter Punkt 3.3.2. Hier heißt es: "Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert sein. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. [...]". Die geänderte Richtlinie ist vom 09. Dezember 2022 und seit 01. Januar 2023 in Kraft. Das heißt, dass es diese Einschränkung für Anträge, die vor 2023 gestellt wurden, noch nicht gab.