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Expertenrat

Erhalte ich eine Förderung für das Dach eines Bestandsgebäudes, wenn dieses auf eine Aufstockung draufgesetzt wird?

Frage von Jasper G. am 04.07.2023 

Ich plane gerade eine Aufstockung eines Mehrfamilienhauses, bei dem neue Wohneinheiten entstehen. Jetzt wird die Aufstockung nicht von der BAFA gefördert. Ein KfW-Kredit für klimafreundliche Neubau wird auch nicht genutzt. Jetzt die Frage: Kann das Dach, das von dem Bestandsgebäude auf die Aufstockung draufgesetzt wird, durch die BAFA gefördert werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unserer Auffassung nach erhalten Sie dafür keine BEG-EM-Fördermittel. Denn es handelt sich der Beschreibung nach um Maßnahmen auf neu entstandenem Wohnraum ohne Einbeziehung bestehender beheizter Flächen. In diesem Fall kommt nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie nur die Neubau-Förderung infrage.

Zu lesen ist dort: "Entstehen bei der Sanierung neue Wohneinheiten ausschließlich in der Erweiterung oder dem Ausbau (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche), werden diese neuen Wohneinheiten als Neubauten eingestuft, d. h., die neuen Wohneinheiten dürfen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nicht als Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten herangezogen werden. Wird für die neuen Wohneinheiten eine Förderung in Anspruch genommen, sind die energetischen Maßnahmen der Erweiterung oder des Ausbaus nicht gleichzeitig als Einzelmaßnahmen förderfähig. Entsprechendes gilt bei der Umwidmung vormals nicht beheizter Nichtwohnflächen zu Wohnflächen."

Anders verhält es sich bei dem Dach über einer bestehenden Wohnung oder über neu geschaffenem Wohnraum, der eine bestehende Wohnung erweitert. Für dieses können Sie BEG-EM-Zuschüsse für die Dachdämmung beantragen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.

Eine rechtlich verbindliche Antwort auf Ihre Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung des Sachverhalts von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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