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Expertenrat

Gelten im Denkmal geringere Anforderung bei der Förderung einer Dämmung?

Frage von Andreas F. am 19.12.2023 

Ich habe eine Frage bezüglich der Dämmung der obersten Geschossdecke eines Denkmals. Geometrisch ist eine 28 cm dicke Dämmung zwischen den Holzbalken der Decke möglich. Die Balken sollen nicht aufgedoppelt werden. Die Anforderungen nach BEG werden bei 28 cm Dämmung WLG 035 nicht erfüllt, U = ca. 0,17 > 0,14. Gelten bei einem Denkmal dieselben Anforderungen, oder geringere?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um ein Denkmal, gilt in der Regel eine Ausnahme. Hier genügt es, die maximal zulässige Dämmstoffstärke einzubringen, wobei Dämmstoffe der WLG 040 oder besser zu verwenden sind. Nachlesen können Sie das unter 1.1 der TMA zur BEG-EM-Richtlinie


Hier heißt es: "Dachflächen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude höchstmögliche Dämmstoffstärke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken): λ ≤ 0,040 W/(mK)"


Ob Sie die Anforderungen im individuellen Fall erfüllen, prüft ein Energie-Effizienz-Experte, der für Baudenkmäler zugelassen ist.

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