Eine Eigentümergemeinschaft möchte das Dach eines 4-Familienhauses energetisch sanieren lassen. Wer stellt den Antrag zur Förderung bei der KFW? Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines KFW-Zuschusses?
Die Förderung der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) für die Dachdämmung erhalten Sie als Eigentümergemeinschaft nur, wenn diese aus Privatpersonen besteht. Den Antrag stellt in der Regel ein bevollmächtigter Vertreter. Das kann zum Beispiel ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft oder ein Verwalter sein. Wichtig für die Beantragung über das KfW-Zuschussportal ist dabei eine Vollmacht sowie eine Liste mit allen Eigentümern.
Generell ist der Antrag vor dem Beginn der Arbeiten zusammen mit einem Energieberater zu stellen. Wichtig ist außerdem, dass mit der Dämmung ein U-Wert von 0,14 W/m²K erreicht wird.
Einen Energieberater finden Sie zum Beispiel über die Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung hat Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung" noch einmal zusammengefasst.
Übrigens: Ganz einfach funktioniert die Beantragung der Fördermittel mit dem Fördergeld-Service, den unser Partner Wüstenrot anbietet.