Welche Förderung gilt bei der Flachdachsanierung eines gemischt genutzten Gebäudes (über 50 % Nichtwohnanteil). Gelten generell hier ebenfalls die Konditionen der BEG EM mit 20 %?
Grundsätzlich spielt es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Programmteil Einzelmaßnahmen keine Rolle, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Sofern Sie die technischen und organisatorischen Vorgaben erfüllen, bekommen Sie die Fördermittel in Höhe von 20 Prozent. Wichtig ist, dass Sie die Förderung der Dachdämmung rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen.
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