Wir haben bei der KfW einen Antrag für eine Doppelhaushälfte gestellt, die BzA ist bereits erfolgt. Für die BnD werden Energieausweise benötigt, die jedoch für jede Haushälfte gesondert ausgestellt werden müssen. Sind dadurch abweichende Werte für den KfW-Antrag hinderlich?
Wichtig ist, dass Sie alle für die geförderte Einzelmaßnahme oder die beantrage Effizienzhaus-Stufe relevanten technischen Mindestanforderungen erfüllen. Ist das der Fall, sollten auch geringe Abweichungen im Energieausweis keine Rolle spielen. Entspricht die Ausführung den im Antrag genannten Angaben, dürften die Ergebnisse im Energieausweis nicht wesentlich abweichen.
Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zur KfW, um den Sachverhalt individuell zu klären. Ohne Kenntnis über die bei der Förderung gemachten Angaben und die Ergebnisse im Energieausweis ist das aus der Ferne leider nicht möglich. Ansprechpartner erreichen Sie dazu über die kostenfreie Rufnummer 0800 / 539-9007.