Ich möchte mein Zweifamilienhaus durch einen Dachausbau ergänzen, das Dach erneuern und eine Hybrid-Gasheizung einbauen. Zuvor waren in diesem Haus (Baujahr 1956) nur Ölöfen mit Ölzufuhr eingebaut.
Jetzt lese ich im KFW Merkblatt 430, unter wer kann Anträge stellen, "Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern." Auf Blatt 3 ist dann zu lesen; "Für den Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung entscheidend". Heißt das jetzt, dass man nur Förderung bekommt, wenn man ein Einfamilienhaus durch Dachausbau ergänzt, denn das wären ja dann nach der Sanierung schon 2 Wohneinheiten. Wäre Ihnen für die Beantwortung dieser Frage sehr dankbar.
Über das KfW-Programm 430 bekommen Sie Zuschüsse für Ein- sowie Zweifamilienhäuser. Hat Ihr Haus heute zwei Wohnungen, nach der Sanierung aber drei, erfüllen Sie die Anforderungen nicht und können keine Fördermittel aus diesem Programm beantragen. Alternativ steht Ihnen dann das KfW-Programm 152 zur Verfügung. Über dieses bekommen Sie einen zinsgünstigen Kredit für die Sanierung. Das Besondere: Der Kredit ist mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent ausgestattet. Dieser reduziert die zurückzuzahlende Summe.
Fördermittel für die Hybridheizung bekommen Sie hingegen über das BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien". Die Anzahl der Wohneinheiten spielt dabei grundsätzlich keine Rolle bei der Beantragung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".
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Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe. Es war sehr schwierig das aus den KfW-Unterlagen zu verstehen und auch sonst gab es keine brauchbaren Auskünfte.