Förderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. --> ABER: Diese Förderung gibt es nicht für die kompletten Kosten der neuen Gasheizung, sondern nur für die Investitionsmehrausgaben für die Wasserstofffähigkeit (im Vergleich zu einer nichtwasserstofffähigen Heizung). Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
Kombiniert werden kann diese Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
--> Wichtig zu wissen: Den KfW-Zuschuss für eine neue Heizung können Eigentümer nur beantragen, bis die förderfähigen Kosten von einmalig 30.000 Euro ausgeschöpft sind. Darüber hinaus ist keine Förderung mehr möglich, auch nicht mit einem neuen Antrag oder in einem anderen Jahr. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Es werden zudem auch Eigenleistungen gefördert - das gilt allerdings nur für die Materialkosten.
Voraussetzungen für die Förderung von wasserstofffähigen Gasheizungen:
Wie wird die KfW-Förderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt. Ein Wechsel zwischen alter und neuer Heizungsförderung ist ohne Sperrfrist vor Vorhabensbeginn möglich. --> FAQ KfW-Heizungsförderung
Klimageschwindigkeits-Bonus für den Abschied von der Gasheizung
Wer sich dagegen von der Gasheizung verabschieden möchte und auf klimafreundliche Heiztechnik umsteigt, wird dafür mit einem Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Basisförderung belohnt. Beim Austausch einer funktionsfähigen Gas-Zentralheizung gilt hierfür ein Mindestalter von 20 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung. Gas-Etagenheizungen können sogar ohne Altersbeschränkung ausgetauscht werden.
--> Wichtig: Diesen Bonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer und das Haus darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden!
Das ist aller Voraussicht nicht der Fall. Um ein Bauteil handelt es sich nur, wenn es eine geschlossene Konstruktion gibt. Also zum ...
Antwort lesen »PVT-Anlagen werden von der KfW-gefördert, wenn Sie diese als Wärmeerzeuger einbauen. Lassen Sie eine Wärmepumpe fördern, können Sie den ...
Antwort lesen »Einloggen kann sich Ihr Kunde direkt im BAFA-Portal. Hier hat er die Förderung auch beantragt, sofern diese Aufgabe kein Dritter übernommen ...
Antwort lesen »Sie können auch beim Tausch einer alten Wärmepumpe Fördermittel beantragen. Zur Verfügung stehen dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »In der Regel dürfen Projektträger, Planer oder Bauingenieure einen Bauantrag für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ...
Antwort lesen »Wenn Sie zur Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz oder Ihren alleinigen Wohnsitz im Haus gemeldet haben und die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Die Antragsvorgaben der KfW gelten für den Basisantrag zur Förderung der Heizung. Den Zusatzantrag können Sie nach dem Basisantrag stellen, ...
Antwort lesen »Den Angaben aus Ihrer Anfrage nach zu urteilen, erfüllen Sie die Voraussetzungen. Nutzen Sie das eigene Gebäude (kein Wohnrecht oder ...
Antwort lesen »In Abschnitt 2 § 35c EStG heißt es: "Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV heißt es dazu: "Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer ...
Antwort lesen »Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort