Wir haben im August einen BAFA-Antrag für Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle in Verbindung mit einem iSFP gestellt. Es stellt sich nun die Frage, ob sämtliche Arbeiten durch Unternehmen durchgeführt werden müssen. Wir bekommen einen neuen Dachstuhl, wo wir die förderfähigen Kosten für zwei Wohneinheiten ansetzen möchten. Ist es in diesem Szenario möglich, die Dämmung selbst einzubringen und hierbei auf die Förderung zu verzichten, oder wird dann auch der Dachstuhl sowie die Dacheindeckung nicht mehr gefördert?
Für alle Anträge, die vor 01.01.2023 gestellt wurden, gibt es keine Fördermittel für Eigenleistungen. Alle Maßnahmen, für die Sie Kosten im Förderantrag angesetzt haben, sind dabei von Fachhandwerkern zu erfüllen. Bei nicht geförderten Maßnahmen können Sie selbst entscheiden und Arbeiten in Eigenleistung durchführen.
Ab Januar 2023 ändert sich das, da Sie über die BEG dann auch eine Förderung für Arbeiten in Eigenleistung erhalten. Wichtig ist in diesem Fall, dass ein Fachhandwerker oder ein Energieberater die fachgerechte Durchführung bestätigt. Die Änderung des BEG gilt jedoch erst für Anträge, die ab Januar 2023 gestellt werden.