Bei uns steht eine Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW-Zuschussprogramm 461 an. Der Zuschussantrag wurde im Juli 2022 zugesagt. Seit dem 01.01.2023 sind im Rahmen der BEG Eigenleistungen wieder förderbar. Gilt das nur für Anträge ab dem 01.01.2023 oder auch rückwirkend für Anträge vor dem 01.01.2023? Sprich: Sind durch diese Änderung nun Eigenleistungen auch für im Juli 2022 zugesagte Anträge förderbar?
Nein, in Ihrem Fall gibt es leider noch keine Förderung für Eigenleistungen. Diese sind erst für Anträge erhältlich, die ab Januar 2023 gestellt wurden oder werden. Haben Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, könnten Sie den bestehenden Antrag stornieren und neu stellen. Bei identischen Maßnahmen sind dann allerdings 6 Monate Sperrfrist einzuhalten. Hinzu kommt die Tatsache, dass es keine Zuschussförderung für die Sanierung zum Effizienzhaus mehr gibt.