Was/Wer muss bei 100 % Eigenleistung in den Material-/Liefer- bzw. Kaufvertrag eingetragen werden? Könnt Ihr bitte in Euren Artikel "Eigenleistungen" genauer darauf eingehen?
Verträge und Rechnungen sind in diesem Fall immer mit dem Sanierer abzuschließen bzw. auf diesen auszustellen. Definiert ist das in Punkt 9.5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen nur über Materialkosten, beispielsweise bei Eigenleistungen, müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind."
Bitte beachten Sie, dass auch bei Eigenleistung eine TPB- bzw. BzA-ID von Ihrem Energieberater oder Fachhandwerker zu erstellen ist. In den Beiträgen zur Beantragung von BAFA-Mitteln und zur Beantragung der KfW-Heizungsförderung geben wir weitere Informationen dazu.
Nach Angaben des BMWK kann bei Eigenleistung auf einen Liefer- oder Leistungsvertrag verzichtet werden, wenn sich dieser vor Antragstellung nicht schließen lässt. In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Vertrag mit dem Lieferanten oder dem unterstützenden Handwerker (siehe BEG FAQ 1.7).