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Expertenrat

Wer und was ist bei Eigenleistung in Verträge und Rechnungen einzutragen?

Frage von Rick T. am 25.02.2024 

Was/Wer muss bei 100 % Eigenleistung in den Material-/Liefer- bzw. Kaufvertrag eingetragen werden? Könnt Ihr bitte in Euren Artikel "Eigenleistungen" genauer darauf eingehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Verträge und Rechnungen sind in diesem Fall immer mit dem Sanierer abzuschließen bzw. auf diesen auszustellen. Definiert ist das in Punkt 9.5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen nur über Materialkosten, beispielsweise bei Eigenleistungen, müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind."

Bitte beachten Sie, dass auch bei Eigenleistung eine TPB- bzw. BzA-ID von Ihrem Energieberater oder Fachhandwerker zu erstellen ist. In den Beiträgen zur Beantragung von BAFA-Mitteln und zur Beantragung der KfW-Heizungsförderung geben wir weitere Informationen dazu.


Kommentare

Rick T.
Vielen Dank für die Nachricht. Leider wurde meine Frage falsch verstanden. Meine Frage bezieht sich auf den Liefer- und/oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Vielleicht können Sie die Antwort nochmal überarbeiten?
ENERGIE-FACHBERATER 

Nach Angaben des BMWK kann bei Eigenleistung auf einen Liefer- oder Leistungsvertrag verzichtet werden, wenn sich dieser vor Antragstellung nicht schließen lässt. In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Vertrag mit dem Lieferanten oder dem unterstützenden Handwerker (siehe BEG FAQ 1.7).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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