Heizungsförderung bei der KfW beantragen - aktuelle Hinweise
Von der Heizungsförderung im KfW- Programm "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude 458" profitieren Eigentümer seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023. Seit Ende August 2024 sind alle Eigentümergruppen antragsberechtigt. Seit Anfang September 2024 muss der Zuschussantrag bei der KfW unbedingt vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden!
Die wichtigsten Fragen zur Heizungsförderung beantworten wir hier.
--> Wichtig zu wissen für alle Eigentümer, die die Übergangsregelung bei der Heizungsförderung bis zum 31. August 2024 genutzt haben: Sie müssen sich bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal "Meine KfW" registrieren.
Und so kommen Sie an die Förderung Schritt für Schritt:
Eine gute Ausfüllhilfe für den Förderantrag stellt der Bundesverband Wärmepumpe zur Verfügung. Die Broschüre führt Eigentümer Schritt für Schritt durch den Antrag.
Kann zum Zuschuss kombiniert werden: KfW-Ergänzungskredit für die Finanzierung der neuen Heizung
Neben dem Zuschuss steht zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit im KfW-Programm Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359 zur Verfügung. In der Programmvariante 358 wird Eigentümern mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000
Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil für den Zeitraum der ersten
Zinsbindungsfrist gewährt. Der Förderkredit kann nur in Kombination mit
einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung in Anspruch
genommen werden. Den Ergänzungskredit können Eigentümer:innen bei ihrer
Bank oder Sparkasse beantragen.
Diese Unterlagen benötigen Eigentümer für den Ergänzungskredit:
Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Energieberater können die Kosten selbst definieren und rechnen in der Regel nach Aufwand ab. Ob die Kosten im ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA. Die Experten prüfen das Vorhaben und teilen Ihnen mit, ob die TPN von Ihrem ...
Antwort lesen »Von der unteren Befüllung und dem Zweistrangsystem gehen höhere Gefahren aus, weshalb der Austausch in aller Regel empfohlen wird. Abhängig ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie den von der Wärmepumpe verbrauchten Strom erfassen können. Genaue Anforderungen an die Messeinheit gibt es aber ...
Antwort lesen »Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das freut uns sehr zu hören. Etwas einfacher funktioniert es mit einer mechanischen Lüftung, wie mit der ...
Antwort lesen »Geht es um eine WEG, empfehlen wir hierzu die Beratung durch einen Experten für WEG-Recht. Dieser prüft die Verträge und gibt auf dieser ...
Antwort lesen »Bei Gebäuden unter Denkmalschutz gibt es immer Ausnahmen. Definiert sind diese in § 105 des GEG. Dort heißt es: "Soweit bei einem ...
Antwort lesen »Haben Sie Boni für selbst nutzende Eigentümer oder einen KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 358 der KfW erhalten, müssen Sie den Verkauf ...
Antwort lesen »Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist. Diese Aufgabe übernimmt ein Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ältere Heizkörperventile arbeiten oft nicht genau, wodurch Heizkörper oft mehr Energie abgeben als nötig. Ein Austausch durch moderne ...
Antwort lesen »Vorhanden wird die Dämmung noch sein. Die Feuchtigkeit kann abhängig vom Material aber den Wärmeschutz herabsetzen. Das führt dazu, dass ...
Antwort lesen »Auch für massive Brüstungen gibt es Lösungen zum Anhängen der Solarmodule. Entscheidend ist dabei in der Regel, welche Art von Modulen zum ...
Antwort lesen »Hier entscheidet die Bauart und Überdeckung des Tanks. Zur Prüfung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einer Tankschutzfirma nach AwSV ...
Antwort lesen »Um den KfW-Kredit 358 beantragen zu können, müssen Sie folgende Vorgaben erfüllen: Sie sind Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der ...
Antwort lesen »Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich für einen Filter für den Kamin, fallen erst einmal Kosten von rund 300 bis 400 Euro ...
Antwort lesen »Das durchschnittliche Einkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu gehören alle zum ...
Antwort lesen »In § 2 Nummer 3 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) heißt es: "Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW kommt die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458) in diesem Fall leider nicht infrage. Sie können die ...
Antwort lesen »Sanieren Sie das Dach und dämmen Sie die Dachflächen im gleichen Zuge, bekommen Sie eine Förderung für die Dachdämmung inkl. Dachaufbau und ...
Antwort lesen »Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Planen Sie die Sanierung zum Effizienzhaus, sollten Sie den Kredit frühzeitig abschließen. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, in diesem Fall noch einmal den persönlichen Kontakt zu Ihrem Energieberater zu suchen. Lassen Sie sich versichern (am besten ...
Antwort lesen »Ja, eine Förderung von Eigenleistungen ist möglich. Sie benötigen nur einen Fachbetrieb oder einen Energieberater, der Ihnen die nötigen ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für eine wasserstofffähige Gasheizung beantragen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die ...
Antwort lesen »Ohne Angaben zur Art der Wärmepumpe (Luft, Wasser, Sole) und ohne Kenntnisse von der örtlichen Situation (energetischer Zustand, ...
Antwort lesen »Generell ist zwischen Basis- und Bonus-Förderung der Heizung zu unterscheiden. Die Basisförderung liegt bei 30 Prozent (35 Prozent bei ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es einige Nivelliermassen mit besonderen Eigenschaften, die speziell für Gussasphalt und andere kritische Böden ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass die Wand zum Gemeinschaftseigentum gehört und alle Eigentümer für die Sanierung aufkommen müssen. Ohne die ...
Antwort lesen »Sie benötigen generell keinen Energieberater, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen möchten. Nach der Sanierung ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Das Betriebsverbot in § 72 GEG gilt nicht für Heizungen, die bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort